Allgemeine Bedingungen zum Abonnementsvertrag für das SKY-PROGRAMMANGEBOT (Satellit)
1. Parteien und Gegenstand des Vertrages
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «AGB») regeln den Bezug des von der TC SERVICE AG vermarkteten digitalen SKY-Programmangebotes (nachstehend «Programmangebot») für den Satellitenempfang durch den Abonnenten.
1.2 Der Empfang der Programme durch den Abonnenten darf nur mittels eines PREMIERE- oder SKY-zertifizierten Digital- bzw. HD-Receivers des Abonnenten (nachstehend «RECEIVER») und der von der TC SERVICE AG leihweise zur Verfügung gestellten Smartcard (nachstehend «SMARTCARD») erfolgen. Der Abonnementsvertrag berechtigt nur zum Empfang der Programme in den privaten Räumen des Abonnenten in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein (nachstehend «HAUSHALT») zum eigenen privaten Gebrauch. Jede durch den Abonnenten oder dessen technische Einrichtungen veranlasste Weiterverbreitung ausserhalb dieser Räume ist vom Abonnenten zu verhindern.
2. Programmangebot
Die TC SERVICE AG behält sich vor, das Programmangebot zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern oder anzupassen.
3. Abonnementsgebühren
Der Abonnent verpflichtet sich, die Gebühren entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode im Voraus bis spätestens am letzten Tag des Vormonats der geschuldeten Zahlungsperiode zu bezahlen. Die Gebühren können von der TC SERVICE AG bei veränderten Verhältnissen jederzeit angepasst werden. Die TC SERVICE AG ist berechtigt, dem Abonnenten wegen verspäteter bzw. nicht erfolgter Zahlung Mahngebühren von CHF 5.00 je Mahnung zu berechnen. Bei Verzug hat die TC SERVICE AG das Recht, bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung, die Sehberechtigung bis zur vollständigen Nacherfüllung zu entziehen oder den Vertrag aufzulösen.
4. Aktivierungsgebühr
Die Aktivierungsgebühr, welche bei Vertragsabschluss zu bezahlen ist, dient zur Deckung der Kosten für den technischen und administrativen Aufwand. Sie verbleibt bei Vertragsauflösung der TC SERVICE AG.
5. Programmheft
Der Abonnent erhält unentgeltlich ein Programmheft zugestellt. Die TC SERVICE AG behält sich vor, das Programmheft zu verändern oder einzustellen.
6. Smartcard
6.1 Die TC SERVICE AG überlässt dem Abonnenten während der Vertragsdauer leihweise eine SMARTCARD zum Programmempfang.
6.2 Die SMARTCARD berechtigt den Abonnenten nur zum Empfang der vereinbarten Programme in seinem eigenen HAUSHALT. Der Abonnent darf die SMARTCARD nur zum Programmempfang über ein mit einem einzelnen RECEIVER kombiniertes, in demselben HAUSHALT befindliches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer RECEIVER mit nur einer SMARTCARD oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der SMARTCARD über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes ausdrücklich vertraglich mit der TC SERVICE AG vereinbart ist.
6.3 Die TC SERVICE AG behält sich vor, die Software und/oder Hardware der SMARTCARD jederzeit zu aktualisieren. Der Abonnent verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der SMARTCARD und ist für deren vertragsgemässen Gebrauch verantwortlich. Jede Modifikation oder Manipulation durch den Abonnenten an einer SMARTCARD ist unzulässig. Der Abonnent ist verpflichtet, die TC SERVICE AG über alle Schäden an einer SMARTCARD oder deren Verlust unverzüglich zu unterrichten. Der Abonnent haftet für die aussergewöhnliche Abnützung sowie jede Beschädigung der SMARTCARD durch unsachgemässe Bedienung. Der Abonnent haftet auch für Verlust und Beschädigung (Feuer, Blitzschlag, Wasser, Diebstahl usw.).
6.4 Die SMARTCARD bleibt während der gesamten Vertragsdauer im Eigentum der TC SERVICE AG bzw. des Verschlüsselungsanbieters. Die Begründung von Pfand- und Retentionsrechten zugunsten Dritter an ihr ist ausdrücklich wegbedungen. Im Falle von Pfändung, Retention oder Arrestierung ist der Abonnent verpflichtet, dies der TC SERVICE AG unverzüglich mitzuteilen und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum der TC SERVICE AG bzw. des Verschlüsselungsanbieters an der SMARTCARD hinzuweisen.
6.5 Bei Vertragsbeendigung (unabhängig, ob ordentlich oder ausserordentlich gekündigt oder auf sonstige Weise beendet) muss die SMARTCARD innert zwei Wochen auf eigene Kosten und Gefahr des Abonnenten an die TC SERVICE AG zurückgegeben werden bzw. bei ihr eintreffen. Kommt der Abonnent dieser Verpflichtung nicht nach, ist vom Abonnenten bis zur ordnungsgemässen Rückgabe der SMARTCARD eine monatliche Miete im Betrag von CHF 19.90 zu bezahlen.
7. Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Abonnenten
7.1 Der Abonnent ist für die Bereitstellung, Installation und Inbetriebnahme sämtlicher zum Empfang der Programme erforderlichen Anschlüsse und Geräte selbst verantwortlich. Es obliegt ihm insbesondere auch die Bereitstellung, Installation und Inbetriebnahme eines RECEIVERS und eines kompatiblen Endgerätes sowie die Installation und Inbetriebnahme der SMARTCARD.
7.2 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Abonnenten ist der TC SERVICE AG unverzüglich mitzuteilen.
7.3 Einen Wohnungswechsel hat der Abonnent der TC SERVICE AG mindestens drei Wochen vor dem Umzug mitzuteilen. Bei Wegzug aus dem von der TC SERVICE AG versorgten Gebiet hat er den Vertrag ordnungsgemäss zu kündigen (Ziff. 13).
8. Leistungsstörungen / Haftung
8.1 Bei Störungen ist der Kundendienst der TC SERVICE AG unverzüglich zu benachrichtigen. Die TC SERVICE AG ist für den raschen Ersatz einer defekten SMARTCARD besorgt. Der Abonnent ist nicht berechtigt, Eingriffe in die Software und/oder Hardware der SMARTCARD vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Der Abonnent gewährt der TC SERVICE AG oder einem von der TC SERVICE AG autorisierten Installateur, nach vorheriger Vereinbarung, jederzeit Zutritt zu den technischen Einrichtungen des Abonnenten gemäss Ziff. 7.1 sowie des RECEIVERS (nachstehend «EINRICHTUNGEN») und der SMARTCARD. Für den Unterhalt und allfällige Reparaturen der EINRICHTUNGEN ist der Abonnent selbst verantwortlich. Ein Anspruch auf Rückvergütung bzw. Anrechnung der für die Zeit des Ausfalls der EINRICHTUNGEN oder der SMARTCARD geschuldeten Gebühren besteht nicht.
8.2 Die TC SERVICE AG haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Abonnenten durch die Installation oder den Betrieb der SMARTCARD an ihm gehörenden oder sonstigen Gegenständen entstehen. Die TC SERVICE AG haftet weder für mögliche Schäden, die dem Abonnenten durch die Installation oder den Betrieb der EINRICHTUNGEN entstehen, noch dafür, dass die einzelnen vom Abonnenten verwendeten Geräte miteinander kompatibel sind. Jegliche Haftung der TC SERVICE AG für den möglichen Verlust bzw. die reparaturbedingte Löschung von Daten, insbesondere auch im Rahmen der Aktualisierung von Software, welche die TC SERVICE AG und SKY jederzeit kostenlos vornehmen können, ist ausgeschlossen.
8.3 Die TC SERVICE AG ist nicht verantwortlich für Störungen oder Unterbrechungen des Programmangebotes aufgrund von höherer Gewalt, d.h. für Umstände, die nicht dem Einflussbereich der TC SERVICE AG unterliegen, wie z.B. Naturkatastrophen sowie Handlungen oder Unterlassungen des Fernmeldedienstanbieters, von Stromversorgern und anderen dritten Dienstleistungsanbietern. Die TC SERVICE AG haftet insbesondere auch nicht für Störungen, Unterbrüche, Benutzereinschränkungen oder für Missbrauch und Schädigungen durch Dritte.
9. Missbrauch
Jede andere als die im Abonnementsvertrag bzw. diesen AGB umschriebene Verwendung der SMARTCARD durch den Abonnenten oder durch Dritte ist ausdrücklich untersagt. Der Abonnent ist für den vertragsgemässen Gebrauch der SMARTCARD verantwortlich. Untersagt sind insbesondere die Vornahme von Eingriffen in die Soft- und/oder Hardware durch den Abonnenten selbst oder Dritte, die Überlassung der SMARTCARD an Dritte, die Vortäuschung des Verlustes, die mutwillige Beschädigung sowie der Anschluss bzw. die Nutzung in einem anderen Haushalt. Schäden und Verluste sind der TC SERVICE AG unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl der SMARTCARD hat der Abonnent einen entsprechenden Polizeirapport beizubringen. Die TC SERVICE AG ist berechtigt, bei Vertragsverletzungen des Abonnenten die Sehberechtigung zu entziehen, bis dass der vertrags- und rechtmässige Zustand wieder hergestellt ist. Aus einem zu Recht erfolgten Entzug der Sehberechtigung entsteht kein Entschädigungs- oder Ersatzanspruch des Abonnenten, sondern seine Zahlungsverpflichtung dauert fort.
10. Urheberrechte
Das Mitschneiden von Sendungen auf Datenträger zur Verwendung ausserhalb des privaten Kreises des Abonnenten (Familie, Freundeskreis) ist unzulässig und verstösst gegen die urheberrechtlichen Vorschriften. Der Abonnent ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Programminhalte öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen, z.B. durch den Upload in sog. Peer-to-Peer Netzwerke, und/oder kommerziell zu nutzen. Die Weiterverbreitung oder der Empfang von Sendungen in öffentlich zugänglichen Räumen wie zum Beispiel Restaurants, Bars, Hotels, Kinos, Theatern, Ausstellungen oder Schaufenstern etc., ist unzulässig und verstösst gegen die urheberrechtlichen Vorschriften. Im Falle einer unerlaubten Verwendung des Programmangebotes verstösst der Kunde nicht nur gegen seine vertraglichen Pflichten gegenüber der TC SERVICE AG, sondern er verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch die TC SERVICE AG sowie Dritte zu rechnen.
11. Datenschutz
Die TC SERVICE AG verpflichtet sich, die Kundendaten sorgfältig zu behandeln und nur im Rahmen der Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung zu verwenden. Mit der Annahme dieser AGB gibt der Abonnent sein Einverständnis, dass die TC SERVICE AG und die Teleclub AG seine personenbezogenen Daten sammeln und bearbeiten dürfen. Davon betroffen sind die bei der Anmeldung angegebenen sowie die beim Kundendienst und bei der Nutzung von Dienstleistungen anfallenden Daten. Die TC SERVICE AG und die Teleclub AG sind berechtigt, die personenbezogenen Daten des Abonnenten zur technischen und organisatorischen Abwicklung und Erfüllung der Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie für eigene Marketing- und Werbezwecke zu verwenden, namentlich auch zur bedarfsgerechten Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote. Die TC SERVICE AG ist weiter berechtigt, die Kundendaten des Abonnenten an Dritte weiterzugeben, die mit der Abwicklung von Kundenbeziehungen oder mit dem Inkasso ausstehender Rechnungsbeträge beauftragt sind, sowie diese Daten zu Marketing- und Werbezwecken an die weiteren Unternehmen der CT Cinetrade-Gruppe (kitag kino-theater zürich/bern/basel/st. gallen/luzern ag und PlazaVista Entertainment AG) und an ausgewählte Partnerfirmen weiterzugeben. Der Abonnent hat jederzeit die Möglichkeit, die Verwendung seiner Daten zu Werbe- und Marketingzwecken mittels schriftlicher Mitteilung an die TC SERVICE AG zu untersagen (TC SERVICE AG, Kundendienst, Müllerenstrasse 3, 8604 Volketswil).
12. Konventionalstrafe
Bei jeder Verletzung vertraglicher Pflichten verfällt eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 1'000.– zulasten des Abonnenten. Die Inanspruchnahme und/oder die Bezahlung der Konventionalstrafe entbinden nicht von der Leistung weiteren Schadenersatzes sowie der weiteren Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch den Abonnenten.
13. Vertragsdauer/Kündigung
Der Abonnementsvertrag wird auf die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen (Mindestvertragsdauer). Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard. Der Vertrag kann mit eingeschriebenem Brief und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erstmals auf das Ende der Mindestvertragsdauer und danach unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende jedes folgenden Monats gekündigt werden.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Mit der Anmeldung bzw. dem Empfang des Programmangebotes anerkennt der Abonnent die vorliegenden AGB. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird unter www.teleclub.ch publiziert und gilt ab Veröffentlichung als vom Abonnenten akzeptiert. Die TC SERVICE AG behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden AGB sowie die Änderung bzw. Beendigung des Programmangebotes vor.
14.2 Gerichtsstand ist Zürich, zwingende gesetzliche Gerichtsstandvorschriften vorbehalten. Die Beziehung zwischen dem Abonnenten und der TC SERVICE AG untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.
AGB Satellit, gültig ab 25.01.2011
TC Service AG
Ein Unternehmen der CT Cinetrade AG:
Teleclub AG, TC Service AG, kitag-Gruppe, PlazaVista Entertainment AG