Allgemeine Bedingungen zum Abonnementsvertrag für das TELECLUB Programmangebot (via Swisscom TV)
Allgemeine Bedingungen zum Abonnementsvertrag für das TELECLUB Programmangebot (via Kabel)
1. Parteien und Gegenstand des Abonnementsvertrages
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «AGB») regeln den Bezug des von der TC SERVICE AG vermarkteten digitalen TELECLUB Programmangebotes für den Kabelempfang durch den Abonnenten.
1.2 Der Empfang der Programme durch den Abonnenten darf nur mittels der von der TC SERVICE AG leihweise zur Verfügung gestellten Set-Top-Box und Smartcard erfolgen. Der Abonnementsvertrag berechtigt nur zum Empfang der Programme in den privaten Räumen des Abonnenten in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein (nachstehend «HAUSHALT») zum eigenen privaten Gebrauch. Jede durch den Abonnenten oder dessen technische Einrichtungen veranlasste Weiterverbreitung ausserhalb dieser Räume ist vom Abonnenten zu verhindern.
2. Änderung des Programmangebotes
Die TC SERVICE AG behält sich vor, das Programmangebot zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern oder anzupassen, ohne dass dies ein ausserordentliches Kündigungsrecht des Abonnenten begründet.
3. Abonnementsgebühren
3.1 Der Abonnent verpflichtet sich, die Gebühren entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode im Voraus bis spätestens am letzten Tag des Vormonats der geschuldeten Zahlungsperiode zu bezahlen. Die TC SERVICE AG ist berechtigt, dem Abonnenten wegen verspäteter bzw. nicht erfolgter Zahlung Mahngebühren von CHF 5.– je Mahnung zu berechnen. Bei Verzug hat die TC SERVICE AG das Recht, bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung, die Sehberechtigung bis zur vollständigen Nacherfüllung zu entziehen oder den Vertrag aufzulösen.
3.2 Die Gebühren können von der TC SERVICE AG bei veränderten Verhältnissen jederzeit angepasst werden. Gebührenerhöhungen gibt die TC SERVICE AG dem Abonnenten in geeigneter Weise bekannt. Erhöht die TC SERVICE AG die Gebühren so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Abonnenten führen, kann der Abonnent den Abonnementsvertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Gebührenanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Mehrwertsteuer) gelten nicht als Gebührenerhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung.
4. Aktivierungspauschale
Die Aktivierungspauschale, welche bei Vertragsabschluss zu bezahlen ist, dient zur Deckung der Kosten für den technischen und administrativen Aufwand. Sie verbleibt bei Vertragsauflösung der TC SERVICE AG.
5. Programmheft
Der Abonnent erhält unentgeltlich ein Programmheft zugestellt. Die TC SERVICE AG behält sich vor, das Programmheft zu verändern oder einzustellen.
6. Set-Top-Box und Smartcard
6.1 Die TC SERVICE AG überlässt dem Abonnenten während der Vertragsdauer leihweise eine Set-Top-Box (nachstehend «SET-TOP-BOX») und eine Smartcard (nachstehend «SMARTCARD») zum Programmempfang.
6.2 SET-TOP-BOX und SMARTCARD berechtigen den Abonnenten nur zum Empfang der abonnierten Programme in seinem eigenen HAUSHALT. Der Abonnent darf die SMARTCARD nur zum Programmempfang über ein mit der SET-TOP-BOX kombiniertes, in demselben HAUSHALT befindliches, TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Set-Top-Boxen mit nur einer SMARTCARD oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der SMARTCARD über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes schriftlich mit der TC SERVICE AG vereinbart ist.
6.3 Die TC SERVICE AG behält sich vor, die Software und/oder Hardware von SET-TOP-BOX und SMARTCARD jederzeit zu aktualisieren. Der Abonnent verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der SET-TOP-BOX und der SMARTCARD und ist für deren vertragsgemässen Gebrauch verantwortlich. Jede Modifikation oder Manipulation durch den Abonnenten an einer SET-TOP-BOX oder SMARTCARD ist unzulässig. Der Abonnent ist verpflichtet, die TC SERVICE AG über alle Schäden an einer SET-TOP-BOX oder SMARTCARD oder deren Verlust unverzüglich zu unterrichten. Der Abonnent haftet für die aussergewöhnliche Abnützung sowie jede Beschädigung der SET-TOP-BOX und der SMARTCARD durch unsachgemässe Bedienung. Der Abonnent haftet auch für Verlust und Beschädigung (Feuer, Blitzschlag, Wasser, Diebstahl usw.).
6.4 Die SET-TOP-BOX und die SMARTCARD bleiben während der gesamten Vertragsdauer im Eigentum der TC SERVICE AG bzw. des Verschlüsselungsanbieters. Die Begründung von Pfand- und Retentionsrechten zugunsten Dritter an ihr ist ausdrücklich wegbedungen. Im Falle von Pfändung, Retention oder Arrestverfügungen ist der Abonnent verpflichtet, dies der TC SERVICE AG unverzüglich mitzuteilen und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum der TC SERVICE AG bzw. des Verschlüsselungsanbieters an der SET-TOP-BOX und der SMARTCARD hinzuweisen.
6.5 Bei Vertragsbeendigung (unabhängig, ob ordentlich oder ausserordentlich gekündigt oder auf sonstige Weise beendet) müssen die SET-TOP-BOX und die SMARTCARD innert zwei Wochen auf eigene Kosten und Gefahr des Abonnenten an die TC SERVICE AG zurückgegeben werden bzw. bei ihr eintreffen. Kommt der Abonnent dieser Verpflichtung nicht nach, ist vom Abonnenten bis zur ordnungsgemässen Rückgabe der SET-TOP-BOX und SMARTCARD eine monatliche Miete im Betrag von CHF 19.90 zu bezahlen.
7. Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Abonnenten
7.1 Der Abonnent ist für die Bereitstellung, Installation und Inbetriebnahme sämtlicher zum Empfang der abonnierten Programme erforderlichen Anschlüsse und Geräte selbst verantwortlich. Es obliegt ihm insbesondere auch die Bereitstellung, Installation und Inbetriebnahme eines kompatiblen Endgerätes sowie die Installation und Inbetriebnahme der SET-TOP-BOX und der SMARTCARD.
7.2 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Abonnenten ist der TC SERVICE AG unverzüglich mitzuteilen.
7.3 Einen Wohnungswechsel hat der Abonnent der TC SERVICE AG mindestens drei Wochen vor dem Umzug mitzuteilen. Bei Wegzug aus dem von der TC SERVICE AG versorgten Gebiet hat er den Vertrag ordnungsgemäss zu kündigen (Ziff. 13.2).
8. Leistungsstörungen/Haftung
8.1 Bei Störungen ist der Kundendienst der TC SERVICE AG unverzüglich zu benachrichtigen. Die TC SERVICE AG ist für den raschen Ersatz einer defekten SET-TOP-BOX und/oder SMARTCARD besorgt. Der Abonnent ist nicht berechtigt, Eingriffe in die Software und/oder Hardware der SET-TOP-BOX oder SMARTCARD vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Der Abonnent gewährt der TC SERVICE AG oder einem von der TC SERVICE AG autorisierten Installateur, nach vorheriger Vereinbarung, jederzeit Zutritt zu den technischen Einrichtungen des Abonnenten gemäss Ziff. 7.1 (nachstehend «EINRICHTUNGEN») sowie der SET-TOP-BOX und der SMARTCARD. Für den Unterhalt und allfällige Reparaturen der EINRICHTUNGEN ist der Abonnent selbst verantwortlich. Ein Anspruch auf Rückvergütung bzw. Anrechnung der für die Zeit des Ausfalls der EINRICHTUNGEN oder der SET-TOP-BOX und/oder SMARTCARD geschuldeten Gebühren besteht nicht.
8.2 Die TC SERVICE AG haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Abonnenten durch die Installation oder den Betrieb der SET-TOP-BOX und/oder SMARTCARD an ihm gehörenden oder sonstigen Gegenständen entstehen. Die TC SERVICE AG haftet weder für mögliche Schäden, die dem Abonnenten durch die Installation oder den Betrieb der EINRICHTUNGEN und der SET-TOP-BOX entstehen, noch dafür, dass die verwendeten Geräte miteinander kompatibel sind. Jegliche Haftung der TC SERVICE AG für den möglichen Verlust bzw. die Löschung von Daten, insbesondere auch im Rahmen der Aktualisierung von Software, welche die TC SERVICE AG jederzeit kostenlos vornehmen kann, ist ausgeschlossen.
8.3 Die TC SERVICE AG ist nicht verantwortlich für Störungen oder Unterbrechungen der Programme aufgrund von höherer Gewalt, d.h. für Umstände, die nicht dem Einflussbereich der TC SERVICE AG unterliegen, wie z.B. Naturkatastrophen sowie Handlungen oder Unterlassungen des Fernmeldedienstanbieters, von Stromversorgern und anderen dritten Dienstleistungsanbietern. Die TC SERVICE AG haftet insbesondere auch nicht für Störungen, Unterbrüche, Benutzereinschränkungen oder für Missbrauch und Schädigungen durch Dritte.
9. Missbrauch
Jede andere als die im Abonnementsvertrag bzw. diesen AGB umschriebene Verwendung der SET-TOP-BOX und der SMARTCARD durch den Abonnenten oder durch Dritte ist ausdrücklich untersagt. Der Abonnent ist für den vertragsgemässen Gebrauch von SET-TOP-BOX und SMARTCARD verantwortlich. Untersagt sind insbesondere die Vornahme von Eingriffen in die Soft- und/oder Hardware durch den Abonnenten selbst oder Dritte, die Überlassung von SET-TOP-BOX oder SMARTCARD an Dritte, die Vortäuschung des Verlustes, die mutwillige Beschädigung sowie der Anschluss bzw. die Nutzung in einem anderen Haushalt. Schäden und Verluste sind der TC SERVICE AG unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl der SMARTCARD hat der Abonnent einen entsprechenden Polizeirapport beizubringen. Die TC SERVICE AG ist berechtigt, bei Vertragsverletzungen des Abonnenten die Sehberechtigung zu entziehen, bis dass der vertrags- und rechtmässige Zustand wieder hergestellt ist. Aus einem zu Recht erfolgten Entzug der Sehberechtigung entsteht kein Entschädigungs- oder Ersatzanspruch des Abonnenten, sondern seine Zahlungsverpflichtung dauert fort.
10. Urheberrechte
Das Mitschneiden von Sendungen auf Datenträger zur Verwendung ausserhalb des privaten Kreises des Abonnenten (Familie, Freundeskreis) ist unzulässig und verstösst gegen die urheberrechtlichen Vorschriften. Der Abonnent ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Programminhalte öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen, z.B. durch den Upload in sog. Peer-to-Peer Netzwerke, und/oder kommerziell zu nutzen. Die Weiterverbreitung oder der Empfang von Sendungen in öffentlich zugänglichen Räumen wie z.B. Restaurants, Bars, Hotels, Kinos, Theatern, Ausstellungen oder Schaufenstern etc. ist unzulässig und verstösst gegen die urheberrechtlichen Vorschriften. Im Falle einer unerlaubten Verwendung der Programme oder einzelner Inhalte verstösst der Kunde nicht nur gegen seine vertraglichen Pflichten gegenüber der TC SERVICE AG, sondern er verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch die TC SERVICE AG sowie Dritte zu rechnen.
11. Datenschutz
Die TC SERVICE AG verpflichtet sich, die Kundendaten sorgfältig zu behandeln und nur im Rahmen der Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung zu verwenden. Mit der Annahme dieser AGB gibt der Abonnent sein Einverständnis, dass die TC SERVICE AG und die Teleclub AG seine personenbezogenen Daten sammeln und bearbeiten dürfen. Davon betroffen sind die bei der Anmeldung angegebenen sowie die beim Kundendienst und bei der Nutzung von Dienstleistungen anfallenden Daten. Die TC SERVICE AG und die Teleclub AG sind berechtigt, die personenbezogenen Daten des Abonnenten zur technischen und organisatorischen Abwicklung und Erfüllung der Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie für eigene Marketing- und Werbezwecke zu verwenden, namentlich auch zur bedarfsgerechten Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote. Die TC SERVICE AG ist weiter berechtigt, die Kundendaten des Abonnenten an Dritte weiterzugeben, die mit der Abwicklung von Kundenbeziehungen oder mit dem Inkasso ausstehender Rechnungsbeträge beauftragt sind, sowie diese Daten zu Marketing- und Werbezwecken an die weiteren Unternehmen der CT Cinetrade-Gruppe (CT Cinetrade AG, kitag kino-theater ag und PlazaVista Entertainment AG) und an ausgewählte Partnerfirmen weiterzugeben. Der Abonnent hat jederzeit die Möglichkeit, die Verwendung seiner Daten zu Werbe- und Marketingzwecken mittels schriftlicher Mitteilung an die TC SERVICE AG zu untersagen (TC SERVICE AG, Kundendienst, Müllerenstrasse 3, 8604 Volketswil).
12. Konventionalstrafe
Bei jeder Verletzung vertraglicher Pflichten verfällt eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 1000.– zulasten des Abonnenten. Die Inanspruchnahme und/oder die Bezahlung der Konventionalstrafe entbinden nicht von der Leistung weiteren Schadenersatzes sowie der weiteren Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch den Abonnenten.
13. Vertragsdauer/Kündigung
13.1 Die Mindestvertragsdauer für das Basispaket des TELECLUB Programmangebotes (nachstehend «TELECLUB Basispaket») beträgt 12 Monate. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der SMARTCARD. Im Rahmen des Abonnementsvertrages für das TELECLUB Basispaket können jederzeit Zusatzprogrammpakete (nachstehend «TELECLUB Zusatzprogrammpakete») abonniert werden. Der Abonnementsvertrag für das TELECLUB Programmangebot kann mit eingeschriebenem Brief an die TC SERVICE AG, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende jedes Monats, für das TELECLUB Basispaket erstmals auf das Ende der Mindestvertragsdauer, gekündigt werden. Das TELECLUB Basispaket kann nur zusammen mit den TELECLUB Zusatzpaketen gekündigt werden.
13.2 Bei Wegzug aus dem von der TC SERVICE AG versorgten Gebiet oder bei Kündigung des Kabelanschlusses des Kunden ist die TC SERVICE AG berechtigt, die Leistungserbringung gemäss dem Abonnementsvertrag einzustellen. Die Gebühren gemäss dem Abonnementsvertrag bleiben vom Kunden bis zum Ablauf der jeweiligen Mindestvertragsdauer bzw. bis zum nächstmöglichen vertraglichen Kündigungstermin geschuldet.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Mit der Anmeldung bzw. dem Empfang der Programme anerkennt der Abonnent die vorliegenden AGB. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird unter www.teleclub.ch publiziert und gilt ab Veröffentlichung als vom Abonnenten akzeptiert. Die TC SERVICE AG behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden AGB sowie die Änderung bzw. Beendigung des Programmangebotes vor.
14.2 Gerichtsstand ist Zürich, zwingende gesetzliche Gerichtsstandvorschriften vorbehalten. Die Beziehung zwischen dem Abonnenten und der TC SERVICE AG untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.
AGB Kabel, gültig ab Juli 2011
Allgemeine Geschäftsbedingungen der TELECLUB AG zum Abonnementsvertrag für TELECLUB Programme und/oder für TELECLUB on Demand-Angebote zum Empfang über Swisscom TV
1. Parteien und Gegenstand des Vertrages
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Bezug der von der TELECLUB AG vermarkteten digitalen TELECLUB Programme (nachstehend "TELECLUB Programme") und/oder kostenpflichtigen Filmangebote und/oder Live-Events zum Abruf im Swisscom TV Video Store (nachstehend "TELECLUB on Demand-Angebote") zum Empfang über Swisscom TV durch den Kunden.
Der Vertrag des Kunden mit der TELECLUB AG berechtigt nur zum Empfang der TELECLUB Programme und/oder TELECLUB on Demand-Angebote über Swisscom TV in den privaten Räumen des Kunden zum eigenen privaten Gebrauch. Jede durch den Kunden oder dessen technische Einrichtungen veranlasste Weiterverbreitung ausserhalb dieser Räume ist vom Kunden zu verhindern.
2. Angebotsänderungen
Die TELECLUB AG behält sich vor, das TELECLUB Programmangebot sowie die TELECLUB on Demand-Angebote jederzeit zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern.
3. Gebühren
Die Gebühren für die TELECLUB Programme und/oder TELECLUB on Demand-Angebote richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der TELECLUB AG, welche auf dem Bluewin Portal von SWISSCOM (Schweiz) AG (www.bluewin.ch) publiziert wird. Der Kunde akzeptiert die jeweils geltenden Gebühren mit seiner Bestellung eines TELECLUB Programmes oder TELECLUB on Demand-Angebotes.
Die Rechnungsstellung erfolgt durch die SWISSCOM (Schweiz) AG. Der Kunde verpflichtet sich, die Gebühren gemäss den Zahlungsbedingungen der SWISSCOM (Schweiz) AG für den Service Swisscom TV zu bezahlen. Die Gebühren können von der TELECLUB AG bei veränderten Verhältnissen jederzeit angepasst werden. Bei Zahlungsverzug haben die TELECLUB AG und die SWISSCOM (Schweiz) AG das Recht, bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung, die Sehberechtigung zu entziehen oder den Vertrag aufzulösen.
4. Set-Top-Box
Die TELECLUB Programme und/oder TELECLUB on Demand-Angebote dürfen nur mit der dem Kunden von der SWISSCOM (Schweiz) AG für den Service Swisscom TV zur Verfügung gestellten Set-Top-Box empfangen werden.
5. Kundendienst
Bei technischen Störungen und/oder bei administrativen Fragen, welche die TELECLUB Programme und/oder TELECLUB on Demand-Angebote betreffen, ist der Kundendienst der SWISSCOM (Schweiz) AG (unter der Swisscom TV Gratisnummer 0800 800 800) zu kontaktieren.
6. Missbrauch
Die SWISSCOM (Schweiz) AG und die TELECLUB AG sind berechtigt, bei Vertragsverletzungen des Kunden, die Sehberechtigung zu entziehen, bis der vertrags- und rechtmässige Zustand wieder hergestellt ist. Aus einem zu Recht erfolgten Entzug der Sehberechtigung entsteht kein Entschädigungs- oder Ersatzanspruch des Kunden, sondern seine Zahlungsverpflichtung dauert fort.
7. Wohnungswechsel
Einen Wohnungswechsel hat der Kunde der SWISSCOM (Schweiz) AG mindestens 3 Wochen vor dem Umzug mitzuteilen. Kann am neuen Wohnort des Kunden der Service Swisscom TV aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, so endet im Zeitpunkt des Umzuges nebst dem Vertrag über Swisscom TV auch der Abonnementsvertrag mit der TELECLUB AG.
8. Urheberrechte
Das Mitschneiden von TELECLUB Programmen und/oder TELECLUB on Demand-Angeboten auf Datenträger zur Verwendung ausserhalb des privaten Kreises des Kunden (Familie, Freundeskreis) ist unzulässig und verstösst gegen die urheberrechtlichen Vorschriften.
Die Weiterverbreitung oder der Empfang von TELECLUB Programmen und/oder TELECLUB on Demand-Angeboten in öffentlich zugänglichen Räumen wie zum Beispiel in Restaurants, Hotels, Kinos, Theatern, Ausstellungen, Schaufenstern, etc. ist unzulässig und verstösst gegen die urheberrechtlichen Vorschriften.
9. Zustandekommen/Kündigung des Vertrages
Der Abonnementsvertrag für die TELECLUB Programme sowie der Vertrag für die TELECLUB on Demand-Angebote mit der TELECLUB AG kommt mit der Freischaltung des Kunden für die von ihm abonnierten TELECLUB Programme und/oder für die von ihm bestellten TELECLUB on Demand-Angebote zustande.
Die Mindestvertragsdauer für das Basispaket der TELECLUB Programme (nachfolgend "TELECLUB Basispaket") beträgt 12 Monate. Im Rahmen des Abonnementsvertrages für das TELECLUB Basispaket können jederzeit Zusatzprogramme (nachfolgend "TELECLUB Zusatzprogramme") abonniert werden. Für die TELECLUB Zusatzprogramme gelten keine speziellen Mindestvertragsdauern.
Der Abonnementsvertrag für TELECLUB Programme (TELECLUB Basispaket und/oder TELECLUB Zusatzprogramme) kann mit eingeschriebenem Brief an die SWISSCOM (Schweiz) AG und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende jeden Monats, für das TELECLUB Basispaket erstmals auf das Ende der Mindestvertragsdauer, gekündigt werden.
Die einzelnen Verträge für die TELECLUB on Demand-Angebote werden jeweils auf eine zum voraus befristete Zeit abgeschlossen und enden durch den Ablauf dieser Zeit automatisch.
Mit Beendigung des Vertrages zwischen dem Kunden und der Swisscom (Schweiz) AG über Swisscom TV enden alle laufenden Verträge zwischen dem Kunden und der TELECLUB AG für TELECLUB Programme und/oder für TELECLUB on Demand-Angebote zum Empfang über Swisscom TV automatisch. Die Gebühren für die laufenden Verträge zwischen dem Kunden und der TELECLUB AG bleiben vom Kunden aber bis zum Ablauf der geltenden Vertragsdauern, respektive bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin der entsprechenden Verträge geschuldet.
TC SERVICE AG
Ein Unternehmen der CT Cinetrade-Gruppe:
CT Cinetrade AG, Teleclub AG, TC Service AG, kitag kino-theater ag, PlazaVista Entertainment AG
