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Allgemeine Bedingungen zum Abonnementsvertrag für das TELECLUB-PROGRAMM-ANGEBOT via Satellit (AGB)

1. Parteien und Gegenstand des Vertrages

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen regeln den Bezug der von der TC SERVICE AG vermarkteten digitalen TELECLUB-SKY Programme (nachstehend «Programme») für den Satellitenempfang durch den Abonnenten. Der Empfang der Programme durch den Abonnenten darf nur mittels eines von PREMIERE oder SKY zertifizierten Digital- bzw. HD-Receivers des Abonnenten (nachstehend «RECEIVER») und der von der TC SERVICE AG leihweise zur Verfügung gestellten Smartcard (nachstehend «SMARTCARD») erfolgen. Der Abonnementsvertrag berechtigt nur zum Empfang der Programme in den privaten Räumen des Abonnenten in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein (nachstehend «vertraglich bezeichneter Fernsehanschluss») zum eigenen privaten Gebrauch. Jede durch den Abonnenten oder dessen technische Einrichtungen veranlasste Weiterverbreitung ausserhalb dieser Räume ist vom Abonnenten zu verhindern.

2. Programme

Die TC SERVICE AG behält sich vor, das Programmangebot zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern.

3. Abonnementsgebühren

Der Abonnent verpflichtet sich, die Gebühren entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode im voraus bis spätestens am letzten Tag des Vormonats der geschuldeten Zahlungsperiode zu bezahlen. Die Gebühren können von der TC SERVICE AG bei veränderten Verhältnissen jederzeit angepasst werden. Mahnspesen, die wegen verspäteter bzw. nicht erfolgter Zahlung entstehen, werden dem Abonnenten mit CHF 5.00 je Mahnung belastet. Bei Verzug hat die TC SERVICE AG das Recht, bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung, die Sehberechtigung zu entziehen oder den Vertrag aufzulösen.

4. Eintrittsgebühr

Die Eintrittsgebühr, welche bei Vertragsabschluss zu bezahlen ist, dient zur Deckung der Kosten für den technischen und administrativen Aufwand. Sie verbleibt bei Vertragsauflösung der TC SERVICE AG.

5. Programmheft

Der Abonnent erhält unentgeltlich ein Programmheft zugestellt. Die TC Service AG behält sich vor, das Programmheft zu verändern oder einzustellen.

6. SMARTCARD

Die TC SERVICE AG überlässt dem Abonnenten während der Vertragsdauer leihweise zum Gebrauch eine SMARTCARD. Die TC SERVICE AG behält sich vor, die Software und/oder Hardware der SMARTCARD jederzeit zu aktualisieren. Der Abonnent verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der SMARTCARD und ist für deren vertragsgemässen Gebrauch verantwortlich. Der Abonnent haftet für die aussergewöhnliche Abnützung sowie jede Beschädigung der SMARTCARD durch unsachgemässe Bedienung. Der Abonnent haftet auch für Verlust und Beschädigung (Feuer, Blitzschlag, Wasser, Diebstahl usw.); die Versicherung ist Sache des Abonnenten. Die SMARTCARD bleibt während der gesamten Vertragsdauer im Eigentum der TC SERVICE AG. Die Begründung von Pfand- und Retentionsrechten zugunsten Dritter an ihr ist ausdrücklich wegbedungen. Im Falle von Pfändung, Retention oder Verarrestierung ist der Abonnent verpflichtet, dies der TC SERVICE AG unverzüglich mitzuteilen und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum der TC SERVICE AG an der SMARTCARD hinzuweisen. Bei Vertragsauflösung muss die SMARTCARD innert zwei Wochen der TC SERVICE AG zurückgegeben werden bzw. bei ihr eintreffen. Kommt der Abonnent dieser Verpflichtung nicht nach, ist vom Abonnenten bis zur ordnungsgemässen Rückgabe der SMARTCARD eine monatliche Miete in Höhe von CHF 19.90 zu bezahlen.

7. Installation und Inbetriebnahme der technischen Einrichtungen und der SMARTCARD

Der Abonnent ist für die Installation und Inbetriebnahme sämtlicher zum Empfang der Programme erforderlicher Anschlüsse und Geräte selbst verantwortlich. Es obliegt ihm insbesondere die Installation und Inbetriebnahme des RECEIVERS und eines kompatiblen Endgerätes. Die Installation und Inbetriebnahme der SMARTCARD erfolgt durch den Abonnenten.

8. Störungen / Austausch und Überprüfung der SMARTCARD

Bei Störungen ist der Kundendienst der TC SERVICE AG unverzüglich zu benachrichtigen. Die TC SERVICE AG ist für den raschen Ersatz einer defekten SMARTCARD besorgt. Der Abonnent ist nicht berechtigt, Eingriffe in die Software und/oder Hardware der SMARTCARD vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Der Abonnent gewährt der TC SERVICE AG oder einem von der TC SERVICE AG autorisierten Installateur, nach vorheriger Vereinbarung, jederzeit Zutritt zu den Empfangsgeräten zur Überprüfung der SMARTCARD und der technischen Einrichtungen des Abonnenten. Für den Unterhalt und allfällige Reparaturen der technischen Einrichtungen des Abonnenten ist der Abonnent selbst verantwortlich. Ein Anspruch auf Rückvergütung bzw. Anrechnung der für die Zeit des Ausfalls der technischen Einrichtungen oder der SMARTCARD geschuldeten Gebühren besteht nicht.

9. Haftung für durch Installation oder Betrieb verursachte Schäden

Die TC SERVICE AG haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Abonnenten durch die Installation oder den Betrieb der SMARTCARD an ihm gehörenden oder sonstigen Gegenständen entstehen. Die TC SERVICE AG haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Abonnenten durch die Installation oder den Betrieb der technischen Einrichtungen des Abonnenten entstehen bzw. nicht dafür, dass die einzelnen vom Abonnenten verwendeten Geräte miteinander kompatibel sind. Jegliche Haftung der TC SERVICE AG für den möglichen Verlust bzw. die reparaturbedingte Löschung von Daten, insbesondere auch im Rahmen der Aktualisierung von Software, welche die TC SERVICE AG und SKY jederzeit kostenlos vornehmen können, ist ausgeschlossen.

10. Wohnungswechsel / Adressänderung

Einen Wohnungswechsel hat der Abonnent der TC SERVICE AG mindestens 3 Wochen vor dem Umzug mitzuteilen. Bei Wegzug aus dem von der TC SERVICE AG versorgten Gebiet hat er den Vertrag ordnungsgemäss (Ziff. 14) zu kündigen.

11. Missbrauch

Jede andere als die im Abonnementsvertrag bzw. diesen AGB umschriebene Verwendung der SMARTCARD durch den Abonnenten oder durch Dritte ist ausdrücklich untersagt. Der Abonnent ist für den vertragsgemässen Gebrauch der SMARTCARD verantwortlich. Untersagt sind insbesondere die Vornahme von Eingriffen in die Soft- und/oder Hardware durch den Abonnenten selbst oder Dritte, die Überlassung der SMARTCARD an Dritte, die Vortäuschung des Verlustes, die mutwillige Beschädigung sowie der Anschluss an einen anderen als den vertraglich bezeichneten Fernsehanschluss. Schäden und Verluste sind der TC SERVICE AG unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl der SMARTCARD hat der Abonnent einen entsprechenden Polizeirapport beizubringen. Die TC SERVICE AG ist berechtigt, bei Vertragsverletzungen des Abonnenten die Sehberechtigung zu entziehen, bis dass der vertrags- und rechtmässige Zustand wieder hergestellt ist. Aus einem zu Recht erfolgten Entzug der Sehberechtigung entsteht kein Entschädigungs- oder Ersatzanspruch des Abonnenten, sondern seine Zahlungsverpflichtung dauert fort.

12. Urheberrechte

Das Mitschneiden von Sendungen auf Datenträger zur Verwendung ausserhalb des privaten Kreises des Abonnenten (Familie, Freundeskreis) ist unzulässig und verstösst gegen die urheberrechtlichen Vorschriften. Die Weiterverbreitung oder der Empfang von Sendungen in öffentlich zugänglichen Räumen wie zum Beispiel Restaurants, Hotels, Kinos, Theatern, Ausstellungen oder Schaufenstern, ist unzulässig und verstösst gegen die urheberrechtlichen Vorschriften.

13. Konventionalstrafe

Bei jeder Verletzung vertraglicher Pflichten verfällt eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 1'000.- zulasten des Abonnenten. Die Inanspruchnahme und/oder die Bezahlung der Konventionalstrafe entbinden nicht von weiterer Haftung sowie der weiteren Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch den Abonnenten.

14. Vertragsdauer/Kündigung

Der Abonnementsvertrag wird auf die Dauer von 12 Monaten nach Unterzeichnung abgeschlossen (Mindestvertragsdauer). Er kann mit eingeschriebenem Brief und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erstmals auf das Ende der Mindestvertragsdauer und danach unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende jedes folgenden Monats gekündigt werden.



AGB Satellit Version Juli 2009

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