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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Version 1.1

1. Parteien und Gegenstand des Vertrages

Die allgemeinen Vertragsbedingungen regeln den Bezug der von der TC SERVICE AG vermarkteten digitalen TELECLUB Programme
(nachstehend TELECLUB Programme) durch den Abonnenten. Der Empfang der TELECLUB Programme durch den Abonnenten, darf nur mittels der von der TC SERVICE AG zur Verfügung gestellten Set-Top-Box inkl. Smartcard resp. Conditional Access Modul inkl. Smartcard (nachstehend Set-Top-Box) erfolgen. Dieser Vertrag berechtigt nur zum Empfang der TELECLUB Programme in den privaten Räumen des Abonnenten. Jede durch den Abonnenten oder dessen technische Einrichtungen veranlasste Weiterverbreitung ausserhalb dieser Räume ist vom Abonnenten zu verhindern.

2. TELECLUB Programme

TC Service AG behält sich vor, das Programmangebot zu ergänzen, zu erweitern oder in sonstiger Weise zu verändern.

3. Abonnementsgebühren

Der Abonnent verpflichtet sich, die Gebühren entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode im Voraus bis spätestens am 1. Tag der Zahlungsperiode zu bezahlen. Die Gebühren können von der TC SERVICE AG bei veränderten Verhältnissen jederzeit angepasst werden. Mahnspesen, die wegen verspäteter bzw. nicht erfolgter Zahlung entstehen, werden dem Abonnenten mit Fr. 5.00 je Mahnung belastet. Bei Verzug hat die TC SERVICE AG das Recht, bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung, die Sehberechtigung zu entziehen oder den Vertrag zu beenden.

4. Eintrittsgebühr

Die Eintrittsgebühr, welche bei Vertragsabschluss zu bezahlen ist, dient zur Deckung der Kosten für den technischen und
administrativen Aufwand. Sie verbleibt bei Vertragsauflösung der TC SERVICE AG.

5. Programmheft

Der Abonnent erhält unentgeltlich ein Programmheft zugestellt.

6. Die Set-Top-Box

TC SERVICE AG überlässt dem Abonnenten während der Vertragsdauer leihweise eine Set-Top-Box zum Gebrauch. Die TELECLUB Programme dürfen nur mit dieser Set-Top-Box empfangen werden. Die TC Service AG behält sich vor, die Software und/oder Hardware der Set-Top-Box zu aktualisieren. Der Abonnent verpflichtet sich zur sorgfältigen Behandlung der Set-Top-Box und ist für den vertragsgemässen Gebrauch verantwortlich. Der Abonnent haftet für jede Beschädigung durch unsachgemässe Bedienung und aussergewöhnliche Abnützung. Die Versicherung der Set-Top-Box ist Sache des Abonnenten, welcher für Verlust und Beschädigung der Set-Top-Box (Feuer, Blitzschlag, Wasser, Diebstahl usw.) haftbar ist. Die Set-Top-Box bleibt während der gesamten Vertragsdauer im Eigentum der TC SERVICE AG. Die Begründung von Pfand- und Retentionsrechten zugunsten Dritter an ihr ist ausdrücklich wegbedungen. Im Falle von Pfändung, Retention oder Verarrestierung ist der Abonnent verpflichtet, dies der TC SERVICE AG unverzüglich mitzuteilen und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum der TC SERVICE AG an der Set-Top-Box hinzuweisen. Bei Vertragsauflösung sind Set-Top-Box, Smartcard, Fernbedienung und Anschlusskabel innerhalb von zwei Wochen an die TC SERVICE AG zurückzusenden. Kommt der Abonnent dieser Verpflichtung nicht nach, ist vom Abonnenten bis zur ordnungsgemässen Rückgabe der Set-Top-Box mit Zubehör eine monatliche Miete in Höhe von Fr. 19.90 zu bezahlen.

7. Installation der Set-Top-Box

Die Installation der Set-Top-Box erfolgt durch den Abonnenten.

8. Ausfall/Austausch/Überprüfung der Set-Top-Box

Bei Störungen ist der Kundendienst der TC SERVICE AG unver-züglich zu benachrichtigen. Die TC SERVICE AG ist für den raschen Ersatz einer defekten Set-Top-Box besorgt.

Der Abonnent ist nicht berechtigt, Eingriffe in die Software und\oder Hardware vorzunehmen resp. vornehmen zu lassen. Der Abonnent gewährt der TC SERVICE AG oder einem autorisierten Installateur, nach vorheriger Vereinbarung, zur Überprüfung der Set-Top-Box und der Installationen Zutritt zur Set-Top-Box und zu den Empfangsgeräten. Ein Anspruch auf Rückvergütung resp. Anrechnung der für die Zeit des Ausfalls der Set-Top-Box
geschuldeten Gebühren besteht nicht.

9. Haftung für Schäden, die durch den Betrieb der Set-Top-Box verursacht werden

Die TC Service AG haftet nicht für mögliche Schäden die dem Abonnenten durch den Betrieb oder die Installation der Set-Top-Box an ihm gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen entstehen.

10. Wohnungswechsel/Adressänderung

Einen Wohnungswechsel hat der Abonnent der TC SERVICE AG mindestens 3 Wochen vor dem Umzug mitzuteilen. Bei Wegzug aus dem von der TC SERVICE AG versorgten Gebiet hat er den Vertrag ordnungsgemäss (Ziff. 14) zu kündigen.

11. Missbrauch

Jede andere als die in diesem Vertrag umschriebene Verwendung der Set-Top-Box durch den Abonnenten oder durch Dritte ist ausdrücklich untersagt. Der Abonnent ist für den vertragsgemässen Gebrauch der Set-Top-Box verantwortlich. Untersagt sind insbesondere das Öffnen des Gehäuses der Set-Top-Box, die Vornahme von Eingriffen in die Soft- und\oder Hardware durch den Abonnenten selbst oder durch Dritte, die Überlassung der Set-Top-Box an Dritte, die Vortäuschung des Verlustes, die mutwillige Beschädigung sowie der Anschluss an einen anderen als den vertraglich bezeichneten Fernsehanschluss. Kommt die Set-Top-Box durch Diebstahl aus der Wohnung des Abonnenten abhanden, so hat dieser einen entsprechenden Polizeirapport beizubringen. Die TC SERVICE AG ist berechtigt, bei Vertragsverletzungen des Abonnenten, die Sehberechtigung zu entziehen, bis der vertrags- und rechtmässige Zustand wieder hergestellt ist. Aus einem zu Recht erfolgten Entzug der Sehberechtigung entsteht kein Entschädigungs- oder Ersatzanspruch des Abonnenten.

12. Urheberrechte

Das Mitschneiden von TELECLUB-Sendungen auf Datenträger zur Verwendung ausserhalb des privaten Kreises des Abonnenten (Familie, Freundeskreis) ist unzulässig und verstösst gegen die urheberrechtlichen Vorschriften. Die Weiterverbreitung oder der Empfang von TELECLUB-Sendungen in öffentlich zugänglichen Räumen wie zum Beispiel Restaurant, Hotel, Kino, Theater, Ausstellung oder Schaufenster, ist unzulässig und verstösst gegen die urheberrechtlichen Vorschriften.

13. Konventionalstrafe

Bei jeder Verletzung vertraglicher Pflichten verfällt eine Konventionalstrafe in der Höhe von Fr. 1'000.– zulasten des Abonnenten. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet nicht von weiterer Haftung sowie der weiteren Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch den Abonnenten.

14. Vertragsdauer/Kündigung

Dieser Vertrag wird auf die Dauer von 12 Monaten nach Unterzeichnung abgeschlossen. Er kann mit eingeschriebenem Brief und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende der Mindestvertragsdauer und auf Ende jedes folgenden Monats gekündigt werden. Im Rahmen dieses Vertrages können zusätzlich zum TELECLUB Basispaket jederzeit Zusatzprogramme abonniert werden. Diese können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende jedes Monats gekündigt werden.

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